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Entsorgungshinweise (ElektroG / BatterieG)

Informationspflichten gemäß § 18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sowie Hinweise zur Batterieentsorgung.

1. Getrennte Erfassung von Altgeräten

Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2. Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne“

Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.

3. Batterien und Akkumulatoren

Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

4. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten

Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.

5. Rücknahmeverpflichtung des Handels

Wir sind als Vertreiber nach dem ElektroG unter bestimmten Voraussetzungen zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten verpflichtet. Bei Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes können Sie ein Altgerät der gleichen Geräteart unentgeltlich an uns zurückgeben (1:1-Rücknahme). Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall unseren Kundenservice, bevor Sie uns das Altgerät zusenden.

6. Datenschutz-Hinweis

Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.